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Das sollten Sie wissen:
Die Gebote des Anbieters und des Verkäufers dienen lediglich der Preisfindung, und sind vor einer Kaufvereinbarung absolut unverbindlich!
Nach der Eröffnung der Verhandlung ist es Sinn der Sache, sich preislich anzunähern.
Daher können Anbieter ihr Angebot nicht erhöhen, und Bieter können ihr Gebot nicht senken.
Erst nachdem sich beide Parteien über den Preis einig geworden sind, und beide dem Handel ausdrücklich zugestimmt haben, gilt das Geschäft als verbindlich zugesagt.
Als Beleg dafür gilt nicht dieser Verhandlungsservice, sondern die eMail, die den Parteien jeweils zugeschickt wird.
Damit der Verkauf abgewickelt werden kann, müssen (erst) nach einer Einigung alle erforderlichen Daten ausgetauscht werden.
Bis dahin, - also während der gesamten Preisverhandlung, - sind die Beteiligten, auch gegenüber dem Betreiber des Portals, anonym!
Sofern gewünscht, stellen die Parteien selbst schriftliche Unterlagen aus, (Vertrag, Rechnung), um den Verkauf und die Abwicklung zu regeln.
Falls man sich aber noch nicht einigen konnte, bleibt der bisherige Verhandlungsverlauf unbefristet offen und gespeichert.
Man kann daher die Verhandlungen jederzeit wieder aufnehmen.
Das ist unproblematisch, da jeder Anbieter oder Bieter vor einer bestätigten Kaufvereinbarung nicht an seine Gebote gebunden ist.
Falls ausdrücklich von einem der Parteien gewünscht, kann ein Verhandlungsverlauf aber auch gelöscht werden.
Das kann z.B. sinnvoll sein, wenn man auf bisherige Preisangebote nicht mehr aufbauen möchte, sondern neu verhandeln will.
Die Daten sind nur für User mit LOGin für den betreffenden Artikel sichtbar.
Es kann auch mehrere Kaufinteressenten / Bieter für einen Artikel geben. Diese sind dann auch für die anderen Bieter sichtbar, damit diese im Sinne einer Auktion mitbieten können.
Sie wollen alle Verhandlungen mitverfolgen? Um eventuell mitbieten zu können? Bitte fragen Sie hier an!
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